So Privatisieren Sie

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Anonim

Die kostenlose Privatisierung von Sozialwohnungen wurde bis zum 1. März 2013 verlängert. Um Eigentum an kommunalen Wohnungen zu erlangen, ist es notwendig, Dokumente vorzubereiten, eine Verordnung des Ministeriums für Wohnungspolitik einzuholen und bei der FUGRC die Registrierung von Eigentumsrechten zu beantragen.

So privatisieren Sie
So privatisieren Sie

Notwendig

  • - Pässe;
  • - Bewerbung an die Abteilung;
  • - Auszüge aus Katasterunterlagen;
  • - Bescheinigung über die Nichtbeteiligung an der Privatisierung;
  • - ein Auszug aus dem Hausbuch;
  • - Auszug aus dem persönlichen Konto;
  • - Dekret der Abteilung;
  • - Antrag auf FUGRTS;
  • - eine Quittung über die Zahlung der Abgaben.

Anweisungen

Schritt 1

An der Privatisierung können alle Personen teilnehmen, die im kommunalen Wohnungsbau registriert sind. Dazu müssen Sie sich mit einem Antrag an das Amt für Wohnungspolitik wenden. Wenn jemand nicht die Möglichkeit hat, sich persönlich mit der Ausführung von Dokumenten zu befassen, aber an der Privatisierung teilnehmen möchte, kann er einer anderen Person eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen, alle Handlungen für ihn durchzuführen. Wenn Sie sich nicht an der Privatisierung kommunaler Wohnungen beteiligen möchten, müssen Sie eine notarielle Ablehnung erteilen.

Schritt 2

Wenden Sie sich mit einer Erklärung an die BTI und erhalten Sie einen Auszug aus dem Katasterpass und eine Kopie des Katasterwohnungsplans. Wenn Sie noch nie Katasterunterlagen erstellt haben, füllen Sie einen Antrag auf Anruf eines Ingenieurs zur Inspektion Ihres Hauses aus.

Schritt 3

Holen Sie sich einen Auszug aus dem Hausbuch und dem persönlichen Konto. Dazu müssen Sie sich an das Passamt am Standort der privatisierten Wohnung wenden.

Schritt 4

Die Privatisierung des kommunalen Eigentums begann am 1. September 1991. Wenn Sie bereits vor dem Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags auf kostenlose Privatisierung daran teilgenommen haben, können Sie Sozialwohnungen nur gegen eine Gebühr privatisieren. Der Wert von Sozialwohnungen wird aus dem Katasterwert ermittelt. Holen Sie sich vom BTI eine Bescheinigung über den Katasterwert von Wohnungen.

Schritt 5

Wenn Sie nicht an der kostenlosen Privatisierung teilgenommen haben, aber in der Zeit zwischen dem Beginn und der Kontaktaufnahme mit der Abteilung, die Sie an einem anderen Ort gewohnt haben, erhalten Sie eine Bescheinigung der Verwaltung, dass Sie städtische Wohnungen nicht kostenlos an einer anderen Adresse privatisiert haben. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Privatisierung.

Schritt 6

Wenden Sie sich mit dem erhaltenen Dokumentenpaket an die Abteilung für Wohnungspolitik. Senden Sie Originale und Fotokopien aller Zertifikate und Auszüge. Sie erhalten eine Verfügung über die Eigentumsübertragung von kommunalen Wohnungen.

Schritt 7

Kontaktieren Sie FUGRZ. Füllen Sie den Antrag aus, legen Sie die Pässe aller an der Privatisierung Beteiligten und das gesamte Paket der erhaltenen Dokumente vor. Nach 30 Tagen werden Sie Eigentümer einer kommunalen Wohnung und erhalten einen Privatisierungsvertrag und eine Eigentumsbescheinigung der festgestellten Probe.

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