So Melden Sie Ein Gebäude An

Inhaltsverzeichnis:

So Melden Sie Ein Gebäude An
So Melden Sie Ein Gebäude An

Video: So Melden Sie Ein Gebäude An

Video: So Melden Sie Ein Gebäude An
Video: Notruf absetzen ist kinderleicht, das kannst auch Du! 2023, März
Anonim

Die Katasterregistrierung von Gebäuden erfolgt gemäß dem Bundesgesetz "Über das staatliche Immobilienkataster". Diese Registrierung erfolgt durch ein besonders bevollmächtigtes Bundesorgan - Rosreestr.

So melden Sie ein Gebäude an
So melden Sie ein Gebäude an

Notwendig

  • Für die Eintragung eines Gebäudes in das Katasteramt benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • 1. Aussage;
  • 2. technischer Plan des Gebäudes;
  • 3. eine Kopie des Dokuments, das das Recht des Antragstellers auf das Gebäude begründet;
  • 4. Reisepass (Vollmacht, wenn der Antrag vom Vertreter des Antragstellers gestellt wird).

Anleitung

Schritt 1

Die Katasterregistrierung eines Gebäudes kann im Zusammenhang mit seinem Bau oder einer Änderung seiner einzigartigen Merkmale - Gebiet, Adresse usw. Die Eintragung erfolgt innerhalb von höchstens 20 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags auf Eintragung des Gebäudes bei der Katasterbehörde. Die Abrechnung erfolgt am Standort des Gebäudes. Um ein Gebäude in das Katasterregister einzutragen, müssen Sie das entsprechende Dokumentenpaket bei der Katasterbehörde einreichen.

Schritt 2

Bei der Eintragung eines Gebäudes zur Katastereintragung werden folgende Grunddaten des Gebäudes in das staatliche Liegenschaftskataster eingetragen:

1. die tatsächliche Art des Immobilienobjekts - Gebäude;

2. Katasternummer;

3. Beschreibung der Lage des Gebäudes auf dem Grundstück;

4. Baugebiet.

Darüber hinaus können je nach Situation weitere Informationen eingegeben werden. Ihre Liste ist in Teil 2 des Artikels 7 des Bundesgesetzes "Über das staatliche Immobilienkataster" definiert. Dies können zum Beispiel Angaben zu Belastungen, zum Material der Gebäudewände etc. sein.

Schritt 3

Nach der Eintragung des Gebäudes werden dem Antragsteller folgende Unterlagen ausgestellt:

1. Katasterpass des Gebäudes;

2. Katasterauszug.

Diese Dokumente werden gegen Quittung persönlich ausgestellt oder per Post versandt.

Beliebt nach Thema