So Bekommen Sie Ein Gartengrundstück

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So Bekommen Sie Ein Gartengrundstück
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Video: So Bekommen Sie Ein Gartengrundstück

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Video: unser EIGENES Grundstück - GARTENUMBAU #1 2024, März
Anonim

In den letzten Jahren haben aktive Beschäftigungen der Bevölkerung im Garten- und Gartenbau, auch in Gartenparzellen, Tradition. Trotzdem verstehen viele von ihnen das Verfahren zur Registrierung des Eigentums nicht, obwohl die Regeln für den Erhalt eines Grundstücks gesetzlich klar geregelt sind.

So bekommen Sie ein Gartengrundstück
So bekommen Sie ein Gartengrundstück

Anleitung

Schritt 1

Holen Sie sich eine Aufenthaltserlaubnis auf dem Land. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2003 Nr. 112-FZ "Über persönliche Nebengrundstücke" sind Grundstücke der staatlichen oder kommunalen Behörden nur für den Betrieb privater Nebengrundstücke (persönliche Nebengrundstücke) vorgesehen an Bürger, die eine dauerhafte Registrierung beim Land haben.

Schritt 2

Informieren Sie sich über die Verfügbarkeit von unbewohntem Land, wenn Sie eine städtische Registrierung haben. Denn gemäß Artikel 3 Absatz 4 des genannten Gesetzes können Bürger, die in der Stadt dauerhaft gemeldet sind, solche Grundstücke nur erhalten, wenn sie über unbewohntes Land verfügen.

Schritt 3

Gartenbau-, Gemüsegarten- und Datschavereine nichtkommerzieller Art können ein Grundstück wie folgt erhalten:

1. Senden Sie einen schriftlichen Antrag an die Kommunalverwaltungen.

2. Lokale Selbstverwaltungsorgane nach Prüfung der von Bürgern eingegangenen Anträge:

a) der Bedarf an Grundstücken ermittelt wird, um darauf Gartenbau- oder Datscha-Gemeinschaftsvereine zu gründen;

b) bei unbesetzten Grundstücken werden Bewerberlisten für Gartenbau- oder Datscha-Gemeinschaftsvereine erstellt und genehmigt;

c) Unterstützung bei der Organisation der Konferenzen der Gründer von Gesellschaften;

d) Petitionen an andere kommunale Selbstverwaltungsorgane des Gemeindevermögens oder besondere Exekutivorgane der Regionalregierung, die sich mit der Umverteilung von Grundstücken befassen, zur Vorauswahl und Bereitstellung von Grundstücken zur Nutzung durch Gartenbau- oder Datscha-Vereine eingereicht werden.

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