Derzeit sind in fast allen Wohnungen Warm- und Kaltwasserzähler installiert. Wenn Sie dafür bezahlen, sparen Sie das Familienbudget erheblich, da Sie nur für das Wasser bezahlen, das die Familie verwendet hat. Wenn alle Sanitärarmaturen in gutem Zustand sind, ist die monatliche Zahlung nicht so wichtig. Laut Statistik amortisieren sich die Kosten für die Installation von Geräten im ersten Jahr der Nutzung.

Anleitung
Schritt 1
In einigen Regionen werden Messgeräte installiert, die mit einem einzigen Informations- und Abrechnungszentrum verbunden sind. Sie erhalten Quittungen, nach denen das verbrauchte Warm- und Kaltwasser abgerechnet wird. Sie überprüfen mit den Instrumenten die Richtigkeit der darauf angegebenen Daten.
Schritt 2
Wenn Ihre Messgeräte nicht an die Fernbedienung der Anzeigesteuerung angeschlossen sind, sollten Sie einmal im Monat zum angegebenen Datum selbst Messungen vornehmen. Die erfassten Daten müssen der Abrechnungsstelle oder dem Wohnungsamt gemeldet werden, je nachdem, was Sie im Wasserversorgungsvertrag festgelegt haben.
Schritt 3
Um Ablesungen vorzunehmen, müssen Sie die Zahl aufschreiben, die der Kaltwasserzähler anzeigt, und die vorherige Zahl davon subtrahieren.
Schritt 4
Sie sollten auch mit dem Warmwasserzähler tun. Subtrahieren Sie die vorherigen Daten von den Messwerten zum Zeitpunkt der Aufnahme.
Schritt 5
Wenn in Ihrer Wohnung mehrere Messgeräte installiert sind, müssen die Messwerte für alle installierten an allen Wasserversorgungssteigleitungen berechnet werden.
Schritt 6
Alle von allen Kaltwasserzählern erhaltenen Zahlen sollten aufsummiert und auch mit den Ablesungen der Warmwasserversorgung durchgeführt werden.
Schritt 7
Sie können die Richtigkeit der Berechnung selbst überprüfen. Dazu müssen Sie die Gesamtmenge der Kaltwasserversorgung mit dem Kaltwassertarif multiplizieren und auch mit den Warmwasserwerten tun.
Schritt 8
Wenn Sie kein Warmwasser haben oder es etwas warm ist und Sie einen Warmwassertarif bezahlen müssen, schreiben Sie eine Erklärung an die Verwaltungsgesellschaft und verlangen Sie eine Neuberechnung.